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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

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Dienstag, 17. Januar 2012

Polizei

Aussage des Tages, aus der taz:

"Liebe deutsche Polizei, auch für Euch gilt das Gesetz der Bundesrepublik."
Soll heißen: Man darf jemanden aufgrund seiner Meinung nicht krankhausreif prügeln, auch wenn man diese Meinung nicht teilt. Und schon gleich dreimal nicht, wenn man Polizist ist.

Man kann ihn rechtlich verfolgen, wenn er die Meinung auf eine gesetzeswidrige Weise kundtut oder in anderer Weise gegen geltende Gesetze verstößt. Aber das ist auch schon alles.

Ich finde es traurig, dass (a) man das einigen Polizisten offenbar extra beibringen muss und (b) dass offenbar gegen die Schuldigen in der Polizei nicht genauso vorgegangen wird, wie gegen andere vorgegangen wäre.

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